Der andere Blickwinkel
Persönliche Ansichten unserer Welt- in Gedanken und Bildern.

Frauen sind explizit privilegiert

Im Familienrecht

Frauen entscheiden ob und wann sie Kinder bekommen wollen, auch gegen den Willen ihrer derzeitigen Männer oder potenziellen Väter: Sie dürfen lügen, können Verhütungsmittel nach Belieben absetzen und wenn sie schwanger werden entscheiden sie darüber, ob sie das Kind bekommen oder nicht; da hat der Vater nach Gesetzeslage nicht mitzureden. Eine Frau die ohne Wissen ihres Partners die Pille absetzt, begeht zwar eigentlich - moralisch - ein schweres Verbrechen gegenüber dem zukünftigen Kind und dem überrumpelten Vater; tatsächlich macht sie sich aber nicht strafbar und zwingt stattdessen den Vater zu Unterhaltszahlungen - bei völliger Wahlfreiheit, ob sie auch den Vater haben will oder nur sein Geld und das Kind. Sie kann sich auch zu einer anonymen Geburt entschließen und das Kind anonym in einer Babyklappe abgeben, ohne dem Vater etwas zu sagen. Ist sie bei der Geburt verheiratet, ist der Ehemann automatisch der Vater, auch wenn das Kind nicht von ihm stammt (§ 1592 BGB). Einen DNA-Vaterschaftstest um dem zu widersprechen darf er ohne besondere Gründe nicht durchführen.

Im Sexualstrafrecht

Unser Sexualstrafrecht ist Frauenrecht: Eine feministische Anwältin sagte in einem Interview zu einem konstruierten Fall mit vertauschten Rollen Mann - Frau sinngemäß: "Ja, eigentlich macht sich die Frau strafbar, wenn sie ihren Mann anmachen will. Aber welcher Mann protestiert denn da?" Die feministische Anwältin geht also davon aus, das Männer und Frauen in ihren sexuellen Verhaltensweisen grundverschieden sind, begrüßt aber das Recht, das diese Unterscheidung zu Gunsten der Frauen nicht macht - nach dem Grundgesetz muss ein Gesetz aber solche wesentlichen Unterschiede zwischen den Geschlechtern berücksichtigen. Das Ergebnis ist ein Joker für die Frauen - insbesondere zusammen mit der erheblichen Tendenz, Männer mit Falschaussagen zu belasten. Verheiratete Männer die, ohne jedes mal zu fragen, ihre Frauen anfassen, machen sich strafbar, aber es liegt bei der Frau, ob sie den Joker zieht und Anzeige erstattet. Da Sexualstraftaten bis zu mehreren Jahrzehnten rückwirkend verfolgt werden können, kann eine Frau diesen Joker auch noch nach Jahrzehnten ziehen! Ob die Männer von einem Gericht schuldig gesprochen werden ist vielleicht nicht sicher, aber dass ihre gesellschaftliche Reputation mit allen Konsequenzen zerstört wird, ist nicht wieder gut zu machen. Wer das nicht glauben will, werfe einen Blick auf #MeToo.

In Schule und Ausbildung

Mädchen und Frauen werden so gefördert, dass sie Jungen und Männer längst überholt haben: Mädchen machen mit gezielter Förderung bessere Abis als Jungen und stellen in einzelnen Fächern mittlerweile den Hauptteil an Student:*Innen: Humanmedizin z.B. studieren doppelt so viele Frauen wie Männer. Der Sohn eines Freundes hat Grundschulpädagogik studiert: er war zunächst einer von 7 Männern unter 50 Frauen. Die Dozentin hat ihre Student:*Innen jeden Morgen stets mit "Guten Morgen meine Damen" begrüßt - und in den folgenden Wochen die sechs weiteren Männer so gemobbt, bis sie aufgehört haben. Es hat nur ein Mann das Studium abgeschlossen, die anderen waren von der Dozentin weg-geätzt worden.